1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Vermittlung von Reisen durch BIKER REISEN gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und BIKER REISEN. Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, etc.) ist BIKER REISEN ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Leistungsträger gelten die Tarif-, Beförderungs-, Reise- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die vor Reiseanmeldung angefordert werden können.
2. Abschluss des Vermittlungsvertrages
BIKER REISEN vermittelt die Reise- oder Beförderungsleistung im Namen und im Auftrag der jeweiligen Veranstalter und Leistungsträger. Die Durchführung der Reisen oder Beförderungsleistungen gehört nicht zum Leistungsumfang von BIKER REISEN. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der die Reise oder Beförderung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger unter Berücksichtigung der jeweiligen Reisebedingungen zustande kommt. Diese können vor Reisebuchung angefordert werden. Mit der Anmeldung bietet der Kunde BIKER REISEN den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich bzw. über elektronische Medien (Internet, e-Mail) vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch BIKER REISEN beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet, e-Mail) macht der Anmelder BIKER REISEN mit Absenden des Buchungsauftrages ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages. BIKER REISEN behält sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung / Rechnung an den Kunden erklärt. Als Annahme Ihrer Anmeldung durch BIKER REISEN gilt in jedem Fall die Rechnungsstellung durch BIKER REISEN oder den Reiseveranstalter/ Leistungsträger.
3. Vertragliche Verpflichtung
Die vertragliche Verpflichtung von BIKER REISEN beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Reise bzw. Reiseleistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Vertragspflichten von BIKER REISEN.
4. Bezahlung/Lieferung
Sollte die Bezahlung nicht in den Reisebedingungen des Leistungsträgers geregelt sein, gilt die folgende Regelung: Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung sind spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Zahlung ca. 10-14 Tage vor Reisebeginn verschickt. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. BIKER REISEN behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 25 EUR zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden. Werden die Dokumente von BIKER REISEN an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn BIKER REISEN die Kosten der Versendung selbst trägt.
5. Rücktritt, Umbuchung und Nichtantritt
Sollte Rücktritt, Umbuchung und Nichtantritt nicht in den Reisebedingungen des Leistungsträgers geregelt sein, gelten die folgende Regelungen: der Reisende kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber BIKER REISEN vom Reisevertrag zurücktreten. BIKER REISEN steht bei Rücktritt des Reisekunden vom Vertrage unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung gem. § 651 i. BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes der BIKER REISEN ersparten Aufwendungen sowie dessen, was BIKER REISEN durch anderweitige Verwertung der Reise-leistungen erwerben kann. BIKER REISEN kann diesen Entschädigungsanspruch gemäß § 651 i Abs. 3 BGB pauschalieren. Sofern BIKER REISEN diesen Anspruch pauschaliert, betragen die „Rücktrittsgebühren“:
Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
dann bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
dann bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
und ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises.
Ausnahmen von der Standardregelung bei:
Das Recht des Kunden, BIKER REISEN einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm in jedem Falle unbenommen. Erscheint der Reisende nicht oder verspätet zur Abfahrt bzw. zum Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns aus Gründen, die nicht von BIKER REISEN zu vertreten sind, oder muss er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält BIKER REISEN den vollen Vergütungsanspruch.
6. Haftung bei Reisevertrag
BIKER REISEN haftet dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit BIKER REISEN bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung von BIKER REISEN für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist BIKER REISEN ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. BIKER REISEN haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.
7. Vermietung
Für die Vermietung gelten die im Mietvertrag vereinbarten Bestimmungen und AGBs der jeweiligen Vermietung. Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Fahrzeugnutzer den Selbstbehalt (sofern explizit zusätzlich abgeschlossen), sowie eventuelle Abschlepp- und Bergungskosten zu tragen. Schäden an Mietfahrzeugen, sowie Reifenpannen/Reifenschäden an Fahrzeugen von unseren Partners werden durch keine Versicherung gedeckt und müssen vom Reisenden / Mieter des jeweiligen Fahrzeugs getragen werden. Zur mutwilligen Zerstörung gehören unter anderem Schäden durch Sprünge und Schäden durch überhöhte Geschwindigkeit welche zum Sturz / Fahrzeugbeschädigung führen. Offroad-Fahrten und Fahrten außerhalb der EU sind durch BIKER REISEN und dessen Versicherungspartnern nicht versichert!
8. Fremde Inhalte, Disclaimer
Bei der Umsetzung dieser Website verlässt sich BIKER REISEN auf Inhalte, die von Dritten, insbesondere von Leistungsträgern und Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt werden (“fremde Inhalte”). Da es BIKER REISEN nicht möglich ist, diese fremden Inhalte zu verifizieren, wird keinerlei Garantie für deren Richtigkeit übernommen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Produktbeschreibungen und Preise.
9. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Jeder Anmeldende (Reisende) ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisevorschriften, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. BIKER REISEN ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt die BIKER REISEN nicht. Insbesondere haftet BIKER REISEN nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
10. Datenschutz
Der Kunde wird gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses macht (insbesondere Name und Anschrift), von BIKER REISEN in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, daß BIKER REISEN Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt. Gem. § 3 Abs. 4 TDSV wird darauf hingewiesen, dass von BIKER REISEN personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, ist BIKER REISEN berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfs-gerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
11. Gutscheine
Ausgestellte Gutscheine haben eine Gültigkeit von 2 Jahren. Entscheidend ist hierbei der Tag der Buchung, nicht der Zeitraum der Reise.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird für sämtliche Streitigkeiten Kassel als Gerichtsstand vereinbart.