AGB – Wheel Of India

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Wheel Of India

1 Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Wheel of India GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann per Internetformular, schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die schriftliche Reisebestätigung und den Reisepreissicherungsschein aushändigen.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Wheel of India GmbH vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklären. Die Vertragsannahme kann auch durch die vereinbarte Anzahlung des Reisepreises erfolgen.


2 Bezahlung

2.1 Mit Vertragsabschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheines nach § 651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises pro Person fällig. Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.
2.2 Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und Reisebeginn weniger als 28 Tage, so zahlen Sie bitte den gesamten Reisepreis gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins sofort.


3 Leistungen

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Internetauftritt (www.WheelOfIndia.de) bzw. im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.2 Die in den Prospekten und der Internetseite enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs.2 BGB-InfoV ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.


4 Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss, Rechte des Kunden

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2 Die Wheel of India GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die Wheel of India GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
4.3 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Wheel of India in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.
4.4 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.


5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, bzw. erscheinen Sie nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten angegebenen Zeiten am Abflughafen, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und der eventuellen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen sind die Rücktrittsgebühren von Wheel of India pauschalisiert.
5.3 Rücktrittgebühren 95. bis 29. Tag vor Reiseantritt 50 % 28. bis Abreisetag und bei Nichtantritt der Reise 75 % Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens in jedem Fall vorbehalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
5.4 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter als Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.5 Wir berechnen für die gestellte Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von 28,00 Euro pro Person.


6 Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Die Wheel of India GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch die Wheel of India GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle einer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2 Bis 6 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir werden Sie nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon sofort in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.


8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2 Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Alle übrigen Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.


9 Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und von der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.Der Reiseveranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten. b) Wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.


10 Obliegenheiten des Kunden

10.1 Mängelanzeige: Der Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem Reiseveranstalter (Wheel of India GmbH, Hauptstraße 20, 29640 Schneverdingen, Tel: 0049 (0)5193519191, Fax: 0049(0) 5193519193) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung ausgeschlossen. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
10.2 Kündigung: Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.


11 Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverb

11.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
11.2 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.


12 Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

12.1 Der Reiseveranstalter informiert Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
12.3 Für die Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen verweisen wir auf die im Kapitel “Wichtige Infos” angegebenen Bestimmungen. Diese Bestimmungen sind für Reisende mit einem deutschen Pass ausgewiesen. Für Reisende anderer Nationalitäten ist eine gesonderte Klärung durch das zuständige Konsulat unbedingt erforderlich. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt.


13 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Sollte der Reisevertrag die Beförderung mit dem Flugzeug beinhalten, wird der Reisende bei Buchung über den Namen des Luftfahrtunternehmens informiert. Sollte die Identität des Luftfahrtunternehmens zum Zeitpunkt der Buchung der Reise noch nicht feststehen, wird der Reisende unverzüglich informiert werden, sobald diese feststeht. Wechselt die dem Kunden mitgeteilte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren. Die “Black List” ist auf folgender Seite abrufbar: http:// air-ban.europa.eu.


14 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. Vorstehendes gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.


15 Adresse

Wheel of India GmbH
Hauptstaße 20
29640 Schneverdingen
Deutschland
Tel.: +49 5193 519191
Fax: +49 5193 519193
Kontaktnummer in Indien: +91 94190 70623
Internet: www.WheelofIndia.de
Email: info@WheelofIndia.de