AGB – Reisen und Erleben

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Reisen und Erleben

1. Leistungsumfang:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen ist auf den entsprechenden Seiten der jeweiligen Tour beschrieben. Die Reisen werden in deutscher Sprache veranstaltet.Weitere Leistungen schuldet REISEN & ERLEBEN nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer REISEN & ERLEBEN den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sollen mehrere Teilnehmer gleichzeitig angemeldet werden, so sind die Daten einzeln aufzuführen und die Anmeldung von sämtlichen Teilnehmern zu unterschreiben. Mit der Annahme der Anmeldung durch REISEN & ERLEBEN wird der Vertrag für beide Teile wirksam, woraufhin wir Ihnen eine Buchungsbestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist REISEN & ERLEBEN die Annahme erklärt.

2. Mindestteilnehmerzahl:
REISEN & ERLEBEN behält sich vor, eine Reise bis 22 Tage vor Reisebeginn abzusagen, falls weniger als 10 Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.

3. Bezahlung:
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch REISEN & ERLEBEN. Bei Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises 3 Wochen nach Buchung fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als drei Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung und des Reiseversicherungsscheines sofort fällig. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 40,00 zu erheben.

4. Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen:
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. REISEN & ERLEBEN ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. REISEN & ERLEBEN ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für REISEN & ERLEBEN und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von REISEN & ERLEBEN nicht zu vertreten sind: Devisen Wechselkurse für die betreffende Reise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben (z.B. Touristenabgaben). Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Umgekehrt teilt Reisen & Erleben dem Reiseteilnehmer eine Seknung der vorgenannten Preise mit und passt den Reisepreis entsprechend an. Die vorgehenden Bestimmungen gelten spiegelbildlich. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters ohne Zahlung von Reiserücktrittsgebühren von der Reise zurückzutreten. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn REISEN & ERLEBEN in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von REISEN& ERLEBEN über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise bei REISEN & ERLEBEN geltend zu machen.

5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. REISEN & ERLEBEN verlangt unverzüglich die Angabe der erforderlichen Daten, die zur Prüfung der Voraussetzungendes Personenwechsels erforderlich sind. REISEN & ERLEBEN kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber REISEN & ERLEBEN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die daraus entstehenden Mehrkosten.
Bei einer Umbuchung berechnet REISEN & ERLEBEN 30,00 € pro Person Bearbeitungsgebühr.
Im übrigen stehen REISEN & ERLEBEN im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:

– Rücktritt bis 61. Tag vor Reisebeginn 10 % – mind. 30,-€
– Rücktritt 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 25 %
– Rücktritt 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn 50 %
– Rücktritt ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80 %
– am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 90 % des Reisepreises.

Stichtag für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei REISEN & ERLEBEN.
Das Recht des Reiseteilnehmers, REISEN & ERLEBEN einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen.
Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen ergänzend.

6. Außergewöhnliche Umstände
Dem Reiseteilnehmer, sowie Reisen & Erleben steht vor Reisebeginn ein Rücktrittsrecht nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in Falle des Vorliegens außergewähnlicher Umstände zu. Der Reisende kann den Vertrag auch nach Reisebeginn kündigen, soweit außergewöhnliche Umstände vorliegen. Es gelten soweit die geseztlichen Bestimmungen.

7. Teilnehmer-Zusicherung:
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er erklärt durch seine Unterschrift, dass sein Motorrad für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand ist. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Reise teilzunehmen.

8. Haftung:
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sollen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen.

9. Beachtung von Anweisungen:
Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren Ablauf der Reise gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich jeder Teilnehmer an ihm bekanntgemachte gesetzliche und behördliche Bestimmungen des jeweiligen Landes, sowie generell an die Anweisungen des Reiseveranstalters oder diesem zuzurechnenden Personen und die Regeln des Gruppenfahrtens hält. Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Reiseleiter nicht an diese Bestimmungen halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von REISEN & ERLEBEN das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Hieraus entstehende zusätzliche Kosten trägt ausschließlich der Teilnehmer selbst. Ein Anspruch auf vertraglich zugesicherte Reiseleistungen besteht in diesem Fall nur noch in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung, nicht aber auf weitere Betreuung durch den Reiseleiter oder eineMinderung des Reisepreises. Sollte REISEN & ERLEBEN oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhaltenein Schaden entstehen, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Die Reisen sind für körperbehinderte Personen oder sinneseingeschränkte Personen nicht geeignet.

10. Reiserücktrittskosten-Versicherung/Motorrad-Schutzbrief:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes (Reisehaftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung). Sie können die Versicherung online buchen unter > Reiseversicherung.

11. Allgemeine Bestimmungen:
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12. Schlichtung
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Veranstalter:
REISEN & ERLEBEN
MOTORRADREISEN WERNER GmbH
Geschäftsleitung: Nadja Vollmar-Werner + Jürgen Werner
Frankfurter Straße 1
66606 St. Wendel
Tel.: 0 68 51-8000 890 / Fax: 8000 891