AGB – Wüstenfahrer Reisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Wüstenfahrer Reisen

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular, welche wir dann an WÜSTENFAHRER REISEN THOMAS TROSSMANN, im Folgenden WÜSTENFAHRER genannt, weiterleiten. WÜSTENFAHRER nimmt den Reisevertrag durch Email-Versand einer Buchungsbestätigung mit Anzahlungsrechnung an. Die Anzahlung beträgt 20 % des Reisepreises und ist innerhalb von 5 Werktagen nach Email-Versand der Buchungsbestätigung mit Anzahlungsrechnung fällig. Mit Eingang der Anzahlung ist der Reisevertrag zwischen WÜSTENFAHRER und Anmelder/in zustande gekommen.

Bezahlung
Der Reisepreis beträgt die in der Reiseausschreibung genannte Summe. WÜSTENFAHRER darf eine Anpassung des Reisepreises in Höhe von maximal 20 % vorzunehmen, wenn einer der nachstehenden Voraussetzungen gegeben ist:

– bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
– aufgrund von Erhöhungen der vom Reiseveranstalter für die Reisevorbereitung oder vor Ort zu tragenden Kosten
– wenn zwischen Anmeldung zur Reise und ihrem Stattfinden mehr als ein Jahr liegen.

Der Reisepreis abzüglich der nach der Anmeldung geleisteten Anzahlung muss bis zum in in der Endrechnung genannten Zahlungsziel auf der genannten Bankverbindung eingegangen sein.
Es gilt bei allen WÜSTENFAHRER-Reisen als Zahlungsziel 30 Werktage vor Reisebeginn (entsprechend ca. 42 Tage Kalendertage).

Bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag fallen ab 30 Werktagen vor dem in der Reiseausschreibung genannten Reisebeginn Rücktritts-Pauschalen (= Storno-Gebühren) an:

– 60 bis 20 Werktage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises.
– 19 bis 10 Werktage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
– 9 bis 5 Werktage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
– ab 4 Werktage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises

Reiseleistungen
Der Reiseveranstalter erbringt die Leistungen grundsätzlich entsprechend den Angaben in der Ausschreibung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.

Flüge und Schiffspassagen
Die zwischen dem Ausgangs- und Endpunkt der eigentlichen Motorradreise erforderlichen Flüge und Schiffs-Passagen beschafft der Kunde selbst. WÜSTENFAHRER lässt jedoch auf Wunsch des Kunden passende Flüge und Schiffs-Passagen durch ein die erforderlichen Fahrausweise ausstellendes Reisebüro anbieten. Der Kunde schließt den Vertrag über die Ausstellung des Fahrausweises mit diesem Reisebüro ab, also nicht mit WÜSTENFAHRER. WÜSTENFAHRER haftet daher nicht nicht für eine fehlerhafte oder nicht erfolgende Erbringung der Beförderungsleistung.

Einreisebestimmungen und Grenzübertritte
Im Zusammenhang damit entstehende Kosten sind im Reisepreis nicht enthalten. Der Kunde ist grundsätzlich für die Einhaltung aller diesbezüglicher Vorschriften selbst verantwortlich. WÜSTENFAHRER steht dafür ein, den Kunden rechtzeitig vor Reisebeginn über alle ihm bekannten Einreisebedingungen der besuchten Länder und Regionen zu informieren. Nachteile, die dem Kunden aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Nicht-Information durch WÜSTENFAHRER bedingt.

Leistungsänderungen
Über Änderungen der Reiseleistungen und Änderungen gegenüber dem ausgeschriebenen Reiseablauf und der Reisedauer muss WÜSTENFAHRER den Kunden vor Beginn der Reise schriftlich oder per Email informieren. Der Kunde muss WÜSTENFAHRER sein Einverständnis damit per Email erklären. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Streik, Epidemien, durch hoheitliche Anordnungen, Änderungen der Einreisebestimmungen, technische Defekte, Unfälle) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl WÜSTENFAHRER als auch der Kunde den Vertrag kündigen. WÜSTENFAHRER kann in diesem Fall für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich per Übergabeeinschreiben zu erklären. Maßgeblich für die Höhe der vom Veranstalter in Rechnung gestellten Rücktrittspauschale ist der Abstand zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung WÜSTENFAHRER und dem in der Reiseausschreibung genannten Datum des Reisebeginns (siehe dazu den Absatz BEZAHLUNG).

Rücktritt durch WÜSTENFAHRER vor Reisebeginn
WÜSTENFAHRER kann den Reisevertrag vor Antritt der Reise kündigen, wenn der Reisegesamtpreis nicht bis fünf Werktage nach dem in der Reisepreisendrechnung genannten Zahlungsziel (siehe dazu den Absatz BEZAHLUNG) eingegangen ist. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges gilt als ein vom Kunde erklärter Rücktritt. Es werden die unter RÜCKTRITT DES KUNDEN genannten Rücktrittspauschalen fällig. WÜSTENFAHRER kann den Reisevertrag bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl kündigen. In diesem Fall ist dem Kunden bis zehn Werktage vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung per Email oder Brief zuzuleiten. Der Kunde erhält den bezahlten Reisepreis zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Eventuelle Storno-Kosten für Flüge und Schiffs-Passagen werden nicht von WÜSTENFAHRER getragen.

Rücktritt durch WÜSTENFAHRER nach Reisebeginn
Wüstenfahrer kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen:

– Wenn der Kunde die Durchführung der Reise nachhaltig stört, gefährdet oder sich vertragswidrig verhält.
– Wenn der Kunde sicherheitsrelevanten Anweisungen des Reiseleiters – u. A. bezüglich Fahrweise, Geschwindigkeit, Streckenführung und gegebenen Risiken – trotz Ermahnung nicht Folge leistet.
– Wenn der Kunde den im Sinne einer problemlosen Reisedurchführung gegebenen Anweisungen des Reiseleiters bezüglich Verhaltens und Umgangs mit Menschen, Flora und Fauna der bereisten Regionen trotz Ermahnung nicht Folge leistet.

Haftung durch WÜSTENFAHRER
Der Veranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sowie die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger – i. B. Guides und Unterkünfte – unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit. Die vertragliche Haftung von WÜSTENFAHRER ist auf den Reisepreis beschränkt – soweit ein Schaden des Kunden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Haftung durch WÜSTENFAHRER ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist.

WÜSTENFAHRER haftet nicht für Unfälle, Schäden und Verlust:

– bei Benutzung von Kfz
– bei Fußwanderungen
– beim Baden in Gewässern
– beim Benutzen von Werkzeug, Camping-, Koch-Utensilien
– beim Betanken, Warten und Instandsetzen von Kfz
– beim Be- und Entladen der Begleitfahrzeuge der Reise
– beim Transport von Motorrädern, Gepäck oder Personen in oder auf den Begleitfahrzeugen oder Anhängern, auf (Fähr-)Schiffen, sowie beim Transport per See- oder Luftfracht.
– beim Umgang mit Feuer, Wasser und Kfz-Betriebsstoffen
– durch Klima, Flora, Fauna und landschaftliche Gegebenheiten der bereisten Gebiete

Mitwirkungspflicht und Verjährung
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung in Schriftform zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Etwaige Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende beim Veranstalter geltend zu machen. Alle vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten nach vertraglichem Reiseende. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem WÜSTENFAHRER die Ansprüche schriftlich zurückweist.

Fotos und Videos
Die während der Reise aufgenommenen Fotos und Videos können von WÜSTENFAHRER mit Einverständnis der Urheber (= Eigentümer der benutzten Kameras) in Print-Medien, auf der WÜSTENFAHRER-Homepage und in Streaming-Portalen wie z. B. Youtube veröffentlicht werden. Jeder Kunde kann der Abbildung seiner Person – soweit eindeutig erkennbar – in Fotos oder Videos widersprechen. Eine entsprechende Willenserklärung muss dem Veranstalter bis spätestens eine Woche nach vertraglichem Reiseende per Email zugehen.

Disclaimer
Sollten Teile dieser Reisevertragsbedingungen aufgrund gesetzlicher oder rechtssprecherischer Bestimmungen unwirksam geworden sein, betrifft dies nur diese Teile und nicht die gesamten Reisevertragsbedingungen.

Gerichtsstand
ist die für die Adresse von WÜSTENFAHRER zuständige Gerichtsbarkeit

Wüstenfahrer Reisen Thomas Trossmann
Diessener Straße 36
86935 Rott/Lech